// Kostenübernahme

Psychotherapie für:

Patienten der gesetzlichen Krankenkassen

Psychotherapie ist eine Regelleistung der Krankenkassen. Sie wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen bei entsprechender Indikation und Durchführung durch einen approbierten und kassenzugelassenen Psychotherapeuten komplett übernommen. Diese Voraussetzungen erfülle ich.

Patienten der privaten Krankenversicherungen

Die meisten Privatversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Bedingung für die Kostenübernahme ist meist, dass die Behandlung durch approbierte Psychologische Psychotherapeuten durchgeführt wird. Diese Voraussetzungen erfülle ich. In welchem Ausmaß die Versicherung die Kosten übernimmt, hängt von der jeweiligen Vertragsgestaltung ab. Es empfiehlt sich frühzeitig Informationen über ihre persönlichen Vertragsbedingungen einzuholen.

Patienten mit Beihilfeberechtigung

Von der Beihilfe werden die Therapiekosten grundsätzlich erstattet. Hierfür muss innerhalb der ersten fünf Sitzungen ein Kostenübernahmeantrag gestellt werden. Die benötigten Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle.

Patienten als Selbstzahler

Wenn Sie die Behandlungskosten für eine psychotherapie selbst übernehmen wollen, errechnen sich die Kosten nach der aktuell geltenden Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Dipl.-Psych. Martina Aschke
Mittelstraße 63
45549 Sprockhövel-Haßlinghausen

Tel. 0 23 39 . 41 40
Fax 0 23 39 . 91 25 01
m.aschke@t-online.de